Ab sofort gelten für Besucherinnen und Besucher folgende Zutrittsregeln:
Getestet: Schnell-Test mit offizieller Bescheinigung – nicht älter als 24 Stunden (Selbsttests werden nicht anerkannt.)
Weiterhin gilt:
Pro Patient 2 BesucherInnen zur gleichen Zeit.
In unserer Klinik gilt FFP2-Maskenpflicht. Sollte eine Besucherin / ein Besucher von der Maskenpflicht befreit sein, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und gewähren keinen Zutritt.
BesucherInnen betreten und verlassen die Klinik ausschließlich über den Haupteingang und melden sich an der Reception an.
Während des Besuchs in der Klinik ist die FFP2-Maske dauerhaft zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Bei Missachtung unserer Besuchsregeln behalten wir uns vor ein Besuchsverbot auszusprechen.
Die Terminvergabe für Besuche unserer PatientInnen entfällt somit ab sofort.